Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Demner.Group (Demner, Merlicek & Bergmann Werbegesellschaft mbH; Demner, Merlicek & Bergmann Gesellschaft mbH; Media1 Mediaplanung und -einkauf GmbH, BIG DEAL Marken & Marketing Beratung GmbH in weiterer Folge jeweils „Agentur“)

1. Geltungsbereich

1.1. Die folgenden AGB in der jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge der Agentur gegenüber ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. 1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (iSd KSchG) als auch für Unternehmer.

1.3. Diese AGB sind verbindlich und gelten für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr zwischen der Agentur und dem Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich wiederholt Bezug genommen wird.

1.4. Die Agentur widerspricht den AGB des Kunden, die von den Regelungen der AGB der Agentur abweichen – somit werden abweichende oder ergänzende AGB des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Ein Vertrag mit der Agentur kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch Auftragserteilung des Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

2.2. Angebote der Agentur sind unverbindlich und freibleibend.

3. Leistungserbringung, Termin, Verzug, Mitwirkungspflicht

3.1. Die Agentur erbringt ihre Leistungen auf der Basis der vereinbarten Leistungsbeschreibung (Kostenvoranschlag, Angebot, Agenturvertrag). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

3.2. Leistungen der Agentur (auch Entwürfe, Ideen, Vorschläge) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Tagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3. Sollte es bei der Leistungserbringung zu Verzögerungen oder Abweichungen kommen, wird der Kunde unverzüglich informiert.

3.4. Im Fall einer Verzögerung bei der Leistungserbringung ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Verzugs nur unter Setzung einer angemessenen – mindestens vierwöchigen – Nachfrist möglich.

3.5. Teillieferungen: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, die in unseren Kostenvoranschlägen angebotenen Teilleistungen (also die jeweils angebotenen Leistungspositionen) in Teilen zu liefern. Jede Teillieferung stellt ein eigenständiges Rechts-(Geschäft) dar und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, hinsichtlich bereits erbrachter Teilleistungen vom Vertrag zurückzutreten.

3.6. Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Agenturleistungen notwendigen und gewünschten Unterlagen und Informationen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

3.7. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Bilder, Kennzeichen, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Kunde hat die Agentur im Fall einer Inanspruchnahme wegen einer solchen Rechtsverletzung hinsichtlich sämtlicher Kosten und Nachteile schad- und klaglos zu halten.

4. Vertragsdauer, vorzeitige Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund

4.1. Es gilt die vereinbarte Vertragsdauer. Sollte keine dezidierte Vertragsdauer vereinbart sein, so ist die Vertragsdauer mit Leis- tungserbringung beendet.

4.2. Die Agentur hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendem Vermögen oder die Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens;

  • Zahlungsverzug des Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser in diesem Fall nicht bereit ist, Vorauszahlung zu leisten oder vor Leistungs- erbringung durch die Agentur eine taugliche Sicherheit zu leisten;

  • die Ausführung der Leistung wird trotz schriftlicher Abmahnung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist verzögert;

  • der Kunde verstößt trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist gegen wesentliche Ver- pflichtungen aus dem Vertrag (etwa Mitwirkungspflichten, Geheimhaltungspflichten oder die Unterlassung der Nutzung von Agenturmaterialien ohne Zustimmung); unethisches oder illegales Verhalten des Kunden, welches die Reputation der Agentur oder die Qualität der erbrachten Dienstleistungen beeinträchtigen könnte.

Im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund sind bereits erbrachte Leistungen vom Kunden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu vergüten.

4.3. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

5. Sonderkündigungsrecht der Agentur

Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Agentur das Recht hat, die Zusammenarbeit mit Kunden aus internen strategischen Gründen vorzeitig unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist zu kündigen – dies etwa, falls aus firmeninternen Gründen eine Agenturbeziehung mit dem Kunden nicht mehr fortgesetzt werden kann oder soll. Die Agentur wird den Kunden in diesem Fall ehestmöglich über die vorzeitige Beendigung der Vertragsbeziehung informieren – und wird lediglich die für den Kunden bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Dem Kunden stehen im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vertragsbeziehung gemäß diesem Punkt 5. keine Ansprüche auf Leistungserbringung und Rückerstattung bereits geleisteter Agenturzahlungen zu.

6. Vergütung

6.1. Die Höhe der Vergütung beruht auf dem vereinbarten Honorar. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, müssen gesondert entlohnt werden.

6.2. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Reisekosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

6.3. Für alle beauftragten Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, steht der Agentur die gesamte vereinbarte Vergütung für diesen Auftrag zu. Die Anrechnungsvergütung gemäß §1168 ABGB ist ausgeschlossen. Angefallene Fremdrechnungen werden an den Kunden weiter- verrechnet, der die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten hat.

6.4. Der Honoraranspruch der Agentur entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Agentur ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen.

6.5. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

7. Urheber- und Leistungsschutzrechte

7.1. Alle Leistungen und Arbeitsergebnisse der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agen- tur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des vereinbarten Honorars das Recht der Nutzung dieser Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslauten- der Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

7.2. Der Kunde ist, soweit nicht Rechte beteiligter Dritter entgegenstehen, nach Begleichung des dafür vereinbarten Honorars berechtigt, die von der Agentur erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Ideen, Werbemaßnahmen oder Werbe- mittel bzw. daraus abgeleitete Elemente im vereinbarten Umfang zu verwenden.

Sollte das zulässige Ausmaß der Benutzung der Arbeitsergebnisse nicht ausdrücklich definiert worden sein, gilt als vereinbart, dass der Kunde das Recht hat, das jeweilige Arbeitsergebnis in Österreich für eine Dauer von 12 Monaten nach Erstschaltung für jene Medien zu verwenden, die dem Kundenauftrag zugrunde liegen.

7.3. Falls der Kunde beabsichtigt, von der Agentur erarbeitete oder gestaltete Konzepte, Ideen, Werbemaßnahmen oder Werbemittel bzw. daraus abgeleitete Elemente über den vereinbarten Verwendungszweck hinaus oder im Ausland einzusetzen, ist mit der Agentur vorher das Einvernehmen herzustellen. Der Agentur steht in diesem Fall eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

7.4. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie etwa deren Weiterentwicklung durch den Kunden, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig.

8. Zahlungskonditionen

8.1. Alle Rechnungen oder Belastungsanzeigen der Agentur sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die von der Agentur gelieferten Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum der Agentur.

8.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Mahnkosten berechnet.

8.3. Die Agentur kann die Ausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung offener Rechnungen vorübergehend einstellen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Agentur berechtigt, jegliche Nutzung noch unbeglichener Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen. Weiters behält sich die Agentur vor, sämtliche offene Forderungen sofort fällig zu stellen.

8.4. Im Fall des Zahlungsverzugs mit einzelnen Rechnungen ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forder-ung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1. Die Agentur verpflichtet sich, alle der Agentur zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus zu wahren. Diese Geheimhaltungspflicht wird auch allen Arbeitnehmern der Agentur auferlegt.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Agentur, insbesondere Informationen über das gegenständliche Vertragsverhältnis, auch über die Dauer dieser Vereinbarung hinaus zu wahren.

10. Haftung; Gewährleistung

10.1. Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes des Werbewesens durchzuführen. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung oder Schlechterfüllung sind ausgeschlossen – es sei denn, dass der Schaden durch die Agentur krass grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Kunde zu beweisen.

10.2. Die Überprüfung von werblichen Aussagen sowie die Überprüfung der Leistungen und Arbeitsergebnisse der Agentur auf ihre rechtliche – wie etwa werbe-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche – Unbedenklichkeit, insbesondere auf die dem Produkt zugeschriebenen Eigenschaften, liegt bei dem Kunden. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Mängel von Leistungen der von der Agentur für den Kunden beauftragten Dritten.

10.4. Die Aufbewahrung von der Agentur erarbeiteter oder der Agentur zur Verfügung gestellter Entwürfe und Unterlagen geschieht ohne Haftung. Vom Kunden nicht mehr benötigte Unterlagen übergibt die Agentur auf Wunsch wieder dem Kunden.

10.5. Für allenfalls eintretende Schadensfälle ist die Haftung der Agentur mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

10.6. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden; jedenfalls aber drei Jahre ab Verletzungshandlung der Agentur.

10.7. Der Kunde hat allfällige Mängel der Arbeitsergebnisse der Agentur unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

11. Kennzeichnung

Die Agentur ist berechtigt, Arbeiten mit einer Agenturkennung zu signieren (i. d. R. gilt das für Werbemittel, auf denen in der rechten oder linken oberen Ecke dezent der Agenturname an- geführt ist). Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auf eigenen Werbeträgern als Referenzkunden anzuführen.

12. Datenschutz

Die Agentur und der Kunde haben alle gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, von ihren Mitarbeitern Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß DSGVO einzuholen. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die in den AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

13. Sonstiges, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1. Die Demner.Group behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerspricht.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

13.3. Erfüllungsort und Zahlungsort aus dieser Vereinbarung und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und allfälliger (innerstaatlicher oder europarechtlicher) Verweisungsnormen.

Stand: Oktober 2023


Impressum

MEDIENINHABER
DEMNER, MERLICEK & BERGMANN Gesellschaft m.b.H.
Lehárgasse 9-11
1061 Wien UNTERNEHMENSGEGENSTAND: Betrieb einer Werbeagentur, Verwaltung von Beteiligungen
E-MAIL: mailbox@dmb.at
TELEFON: +43 1 588 46 - 0
FAX: +43 1 588 46 – 849
FIRMENBUCHNUMMER: FN 107868f
FIRMENBUCHGERICHT: Handelsgericht Wien
Wirtschaftskammer Österreich
FIRMENSITZ: Wien
UID-NUMMER: ATU 15526009

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E-Mail-Postfach zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)

Die Demner.Group stellt über die Mailadresse: whistleblowing@demner.group einen internen Meldekanal zur Verfügung. Dieses Postfach wurde als sicheres, internes Kommunikationsmittel im Rahmen der Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) eingerichtet, um eine geschützte Plattform für Meldungen von möglichen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder Complianceverstöße im Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Bei einer Meldung wird gebeten, alle relevanten Informationen so detailliert wie möglich bereitzustellen, um eine gründliche Untersuchung zu ermöglichen. Das E-Mail-Postfach wird durch das People Department der Demner.Group betreut. Geht in das Postfach eine Nachricht ein, erhält der oder die Hinweisgeber:in innerhalb von 7 Tagen Rückmeldung.

Vertraulichkeit, Verschwiegenheitspflicht und Schutz der Identität der Hinweisgeber:innen

Hinweisgeber:innen werden durch das HSchG besonders geschützt. Zum Kreis der geschützten Hinweisgeber:innen zählt, wer im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und diese durch einen Hinweis aufdeckt. Das sind neben Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auch z.B. Praktikanten und Praktikantinnen, Mitglieder leitender Organe (Geschäftsführung …), Arbeitnehmer:innen von Auftragnehmern und Auftragnehmerinnen und (Sub-)Lieferanten und Lieferantinnen. Meldungen werden streng vertraulich behandelt und unterliegen strikten Datenschutzrichtlinien. Meldungen können über das E-Mail-Postfach zu jeder Zeit getätigt werden.

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